Beitragsordnung

1.) Beitragsgruppen

Jedes Vereinsmitglied gehört einer Beitragsgruppe an. Mit dem Eintritt in den Verein wird ein Mitglied automatisch “Vollzahler”. Gemäß der Satzung können Mitglieder, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, befristet oder dauerhaft in die Beitragsgruppe der “Ehrenmitglieder” aufgenommen werden.

2.) Beitragshöhe und Zahlungsweise

Vollzahler entrichten einen jährlichen Beitrag von 30 Euro (Kinder bis 14 Jahren 10€), zahlbar per Überweisung auf das Vereinskonto. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

3.) Fälligkeit und Mahnung

Der Beitrag ist jeweils spätestens Ende Dezember eines jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr (September bis August) fällig. Bleibt das Mitglied mit seinem Beitrag im Rückstand, so wird für je drei angefangene Monate Rückstand eine kummulative Mahngebühr von 5 Euro erhoben. Ab einem Rückstand von 6 Monaten kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden.